Mithilfe im Unterricht
Wir unterscheiden zwei Arten der Mithilfe: Die punktuelle Mithilfe durch Eltern z.B. beim Basteltag oder beim Unterrichtsgang und die regelmäßige Unterstützung der Lehrkraft und aller Kinder im Unterrichtsvormittag, z.B. als Lesehelfer, Schwimmbegleitung, Büchereibetreuung usw. Dieser Einsatz erfolgt grundsätzlich mit Genehmigung der Schulleiterin und nach Vorgaben der Lehrkraft und wird in der Klassenpflegschaft beraten. Bei solcher Mitarbeit unterliegen alle Beobachtungen im Unterricht einer strengen Schweigepflicht – auch gegenüber allen anderen Eltern der eigenen Klasse.