Beurlaubung
Notwendige eintägige Beurlaubungen sind grundsätzlich eine Woche vorher bei der Klassenleitung mit Begründung zu beantragen. Die Beurlaubung von Schülern unmittelbar vor Ferien, beweglichen Ferientagen und im Anschluss an Ferien und bewegliche Ferientagen ist nach dem Schulgesetz grundsätzlich nicht zulässig. Nur in dringenden Fällen müssen Ausnahmen davon bei der Schulleiterin nachgewiesen werden.